logo_k.gif (2605 Byte) Dorferneuerung Westerhof
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Dipl.-Ing. Frank Lohrberg, Arbeitsgruppe Dorferneuerung Westerhof)

01.09.2000
Liebe Westerhöferinnen, liebe Westerhöfer, wie Sie vielleicht aus der Presse entnommen haben, ist die Dorferneuerung in Westerhof wieder angelaufen. Nach zweieinhalbjähriger "Zwangspause" stehen nun Fördermittel für private und öffentliche Maßnahmen bereit. Westerhof ist zunächst bis zum Jahr 2003 in der Förderung, danach kann die Gemeinde eine Verlängerung beantragen.

Chance für Westerhof Im Rahmen der Dorferneuerung werden eine Reihe von Maßnahmen gefördert. Die Gemeinde kann insbesondere für die Gestaltung von öffentlichen Plätzen und Wegen, von Gewässern, Ortsrändern und Ortseingängen, aber auch für die Errichtung von Dorfläden und anderweitigen Gemeinschaftseinrichtungen Zuschüsse beantragen. Im "Arbeitskreis Dorferneuerung" haben Westerhöfer Bürger und Bürgerinnen zusammen mit der "Arbeitsgruppe Dorferneuerung" Planungsvorschläge für Wester-hof erarbeitet. Vordringlich soll nun die Sanierung der Gehwege entlang der Hauptstraße, die Gestaltung von Rosenplatz, Umfeld des Feuerwehrgerätehauses und Friedhofsvorplatz sowie die Errichtung einer Fußwegeverbindung zur Klenge-lei angegangen werden.

Ihre Chance Auch für Privatpersonen bietet die Dorferneuerung Chancen. Soweit Ihr Haus "ortsbildprägend" ist, können Gestaltungsmaßnahmen an der Fassade, neue Dacheindeckungen, Dachrinnen oder der Einbau neuer Fenster und Türen geför-dert werden. Ortsbildprägend sind in der Regel alle Fachwerkbauten, aber auch ältere Gebäude aus Ziegel oder typische Westerhöfer Bauformen, wie die Gebäu-de der Luhnesiedlung. Auch die Umnutzung leerstehender ortsbildprägender Gebäude zu Wohn- und Ar-beitszwecken kann gefördert werden. Neben den Gebäuden können auch Maßnahmen auf dem Grundstück gefördert werden, so z.B. die Errichtung von Staketenzäunen oder die Sanierung von Natur-steinmauern.

Natürlich werden an die Förderungen Bedingungen geknüpft. Die Baumaßnahmen sollen mit den Zielen der Dorferneuerung übereinstimmen. So wird bspw. das Freilegen von Fachwerk gefördert, nicht aber dessen Verkleidung.

Fördersummen Privatpersonen erhalten Zuschüsse in Höhe von 30% der Baukosten. Die Förde-rung beginnt ab einem Zuschuss von 1000,- und reicht bis zu 40.000,- pro Maß-nahme. Mehrere kleinere Maßnahmen können auch zusammengefaßt werden, um die erforderliche Mindestbausumme von ca. 3.300,- zu erreichen. Im Gegensatz zu früher, wird Eigenleistung bei Baumaßnahmen nicht mehr gefördert.

Soweit Landwirte Gebäude umnutzen, können sogar 40% der Baukosten bezu-schußt werden, die Zuwendungen reichen dann von mindestens 10.000,- bis maximal 100.000,-.

Beratung Ob Ihre Baumaßnahme förderfähig ist, kann am besten im Rahmen einer Beratung geklärt werden. Die Gemeinde Kalefeld hat die "Arbeitsgruppe Dorfererneuerung" als Berater gewonnnen. Setzen Sie sich mit Herrn Bombeck (Tel.: 0381 4004202 oder 4982149) in Verbindung, soweit Sie Maßnahmen an Gebäuden vornehmen wollen. Herr Lohrberg (Tel.: 0711 296228) berät Sie in Fragen der Hof- und Gar-tengestaltung.

Anträge Wenn Sie eine Maßnahme fördern lassen wollen, so lassen Sie sich zunächst be-raten und holen sich dann Anträge beim Bauamt der Gemeinde Kalefeld. In den Anträgen müssen Sie die Maßnahme beschreiben und Kostenvoranschläge beile-gen. Die ausgefüllten Anträge geben Sie bitte an die Gemeinde zurück, die dann Stellungnahmen der Arbeitsgruppe Dorferneuerung einholt und alles zusammen dem Amt für Agrarstruktur in Göttingen zukommen lässt. Dort wird über die Förde-rung entschieden. Ganz wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag bevor Sie mit der Baumaßnahme beginnen. Bereits begonnene Baumaßnahmen werden nicht mehr gefördert.

Die Dorferneuerung stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit dar, Westerhof attraktiver zu machen und seine ortsbildprägenden Gebäude zu bewahren und an zukünftige Anforderungen anzupassen. Viel wäre gewonnen, würden neben der Gemeinde auch möglichst viele Privatpersonen diese Chance nutzen.


version 05.09.2000 herbertb