ZUR DORFERNEUERUNG
Westerhof wurde 1995 in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen. Grundlage dieses Förderprogramms ist die Dorferneuerungsrichtlinie (RdErl. d. ML v. 20.6.1995 - 304-21213/1-2), in der es einleitend heißt:
Die Förderung der Dorferneuerung ist Teil der Strukturpolitik des Landes für die ländlichen Räume ... . Sie soll die Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger befähigen, die durch sozioökonomische, baulich-räumliche, ökologische und kulturelle Werte geprägte unverwechselbare Eigenart ländlicher Siedlung zu bewahren und die Dörfer als Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum künftigen Erfordernissen anzupassen.
Der hier formulierte Erneuerungsanspruch ist vor dem Hintergrund einer starken Veränderung des ländlichen Raums zu sehen. Das idyllische, kleine Bauerndorf besteht - falls es je existiert hat - nur noch in der romantischen Vorstellung. Mit dem Rückgang der Betriebszahlen hat die Landwirtschaft ihre dominierende wirtschaftliche Rolle verloren, auch wenn sie das Bild der Dörfer und Landschaften vielerorts noch prägt. Der Strukturwandel hat neue Arbeitsplätze ins Dorf gebracht, in Gewerbe, Handel und Dienstleistung. Die Zahl der Auspendler hat stark zugenommen. Da die Erschließung des ländlichen Raums mit öffent-ichen Verkehrsmitteln kosten - und zeitaufwendig ist, nahm die Abhängigkeit der Dorfbewohner von privaten motorisierten Verkehrsmitteln, v.a. dem Auto immer weiter zu.
Blick von Südwesten auf Westerhof
War das Dorf früher weitgehend in der Lage, sich selbst zu versorgen, so ist heute bereits die Versorgung mit dem täglichen Grundbedarf in vielen Orten nicht mehr gewährleistet. Insbesondere junge und alte, nichtmobilisierte Menschen werden dadurch benachteiligt.
ZIELE DER DORFERNEUERUNG
Die Dörfer gleichen sich durch den Strukturwandel und die Verstädterung einander immer mehr an, lokale Besonderheiten gehen verloren. Die Dorferneuerung soll ein Dorf daher auch nach Maßgabe seiner regionalen Identität und baulichen kulturellen Eigenart stärken, wie es in der Richtlinie heißt. Insbesondere soll sie
- ermöglichen, Leitlinien für die künftige Entwicklung des Dorfes zu erarbeiten
- ländliche Siedlungen als Standort land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und verbessern
- Wirtschaftserschwernisse land- und forstwirtschaftlicher Betriebe beseitigen sowie deren Arbeitsaufwand verringern
- die Umweltauswirkungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit den Erfordernissen zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens in Einklang bringen
- die Lebensverhältnisse bäuerlicher Familien verbessern
- die allgemeine Wirtschaftskraft des Dorfes sichern und stärken
- die ortstypische Bausubstanz ggf. durch Umnutzung sichern
- das Wohnumfeld verbessern
- die dörfliche ökologische Eigenart und Vielfalt bewahren oder wieder herstellen
- einen Beitrag zur Ortsbildpflege sowie zur gestalterischen Entwicklung des Dorfes leisten
- das Dorf in die umgebende Landschaft einbinden
- Anstöße für eine langfristige sinnvolle Dorfentwicklung und für weitere private und öffentliche Investitionen geben
Rote Ziegeldächer gehören zur ortstypischen Bausubstanz.
version 10.11.98. webdesign: Frank Lohrberg. Landschaftsarchitekt. Rosenbergstr. 69 A. 70176 Stuttgart
aufbereitet am 02.01.01 von herbertb